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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Bedingungen für die Anmietung von Material


  1. Die Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Basis der jeweils gültigen Mietpreisliste berechnet.
  2. Alle Mietpreise verstehen sich ab Lager Vaihingen Enz ohne Versand und ohne Transportversicherung.
  3. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn nicht zurückgebrachtes Material abgeholt werden muss, wird der Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Vom Auftraggeber geforderte Reservegeräte werden mit 50 % des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
  5. Die Mietgeräte gelten als in "einwandfreiem Zustand" vom Mieter übernommen, wenn nicht unverzüglich Mängelrüge schriftlich angezeigt wird. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter Anspruch auf schnellstmöglichen Ersatz- bzw. Reparaturservice. Ein über die normalen Transportkosten (Bahn, Post, Paketdienst) hinausgehender Lieferservice geht zu Lasten des Mieters. Schadensersatzansprüche aufgrund technischer Defekte sind ausgeschlossen.
  6. Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder sonstiger Ereignisse, die nicht von soundlight company GmbH zu vertreten sind, schließen Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber soundlight company GmbH aus.
  7. Die Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt 8 Tage rein netto ohne Abzug zu zahlen.
  8. soundlight company GmbH hat das Recht, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von soundlight company GmbH an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte.
  9. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet soundlight company GmbH dem Mieter den vollen Verkaufspreis. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.
  10. Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter bis 24 Stunden vor Aufbau/Abfahrt, ist soundlight company GmbH berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Mietpreises zu berechnen. Wird die vorzeitige Kündigung innerhalb 24 Stunden vor Abfahrt/Aufbau ausgesprochen berechnet die soundlight company GmbH 100 % des vereinbarten Mietpreises.


Zusatzbedingungen für Veranstaltungen, bei denen Personal der soundlight company GmbH beteiligt ist


  1. Vor der Veranstaltung und vor Ort wird ein kompetenter Ansprechpartner vom Veranstalter gestellt, der über die Örtlichkeiten (Anfahrtswege, Stromanschlüsse, Sicherungen, Notausgänge etc.) genauestens informiert ist, entsprechende Schlüssel hat und über den Veranstaltungsablauf Bescheid weiß.
  2. Unser Team wird rechtzeitig vor der Veranstaltung über Anfahrtswege und eventuelle Hindernisse oder spezielle Gegebenheiten (Treppen, enge Zufahrten etc.) informiert. Nur so kann ein reibungsloser Veranstaltungsablauf gewährleistet werden.
  3. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Stromanschlüsse direkt am vorgesehenen Gerätestandort.
  4. Der Veranstalter hat sich bei Einsatz von Nebelmaschinen und Pyrotechnik über die Funktion von Sicherheitssystemen wie Rauch- und Feuermelder sowie Sprinkleranlagen zu informieren.
  5. Speziell bei Gebrauch von Pyrotechnik ist der Veranstalter für die Genehmigung der Veranstaltung beim Hallenbetreiber, der zuständigen Behörde, sowie für die Absicherung verantwortlich (Hallenwache, Feuerlöscher etc.).

Bitte lassen Sie Ihr gewünschtes Material rechtzeitig reservieren, nur so ist gewährleistet, dass es für Sie verfügbar ist.

GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind vom Veranstalter anzumelden, die anfallenden Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.

Bitte sprechen Sie uns auf Veranstaltungsversicherungen an, wir vermitteln gerne an kompetente Partner.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Vaihingen/Enz.

Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Vaihingen/Enz, September 2008